Walder Bürgerverein 1861 e.V

Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

Satzungsauszug.......

§ 5 Mitgliedschaft-------------------------------------------------------------

Mitglied kann jede(r) natürliche und juristische Person oder Verein werden, sofern diese(r) an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist.

Der Verein umfasst:------------------------

a. Fördermitglieder

b. ordentliche Mitglieder

c. Ehrenmitglieder

zu 5 (a) >> Fördermitglieder werden natürliche oder juristische Personen sowie Vereine, die die Schützen- und Bürgergilde Wald unterstützen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Fördermitglieder können auf Antrag und Voraussetzung gemäß § 5 (b) ordentliche Mitglieder werden.

zu 5 (b) >> Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen werden. Sie wirken ständig am Vereinsleben mit und haben ab dem 18. Lebensjahr volles Stimmrecht. Voraussetzung ist ein, an den Vereinsvorstand gerichteter, schriftlicher Antrag auf Aufnahme, in welchem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmung verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Eine Entscheidung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Aufnahmeantrages erfolgen.

zu 5 (c) >> Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich um den Verein und die von ihm verfolgten Ziele besonders verdient gemacht haben. Über die Ernennung entscheidet der Vorstand. Ein Ehrenmitglied hat volles Stimmrecht und ist betragsfrei.

Mitgliederbeiträge

Ordentliche Mitglieder
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Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 35,00 €. Er beinhaltet den Beitrag für den Rest des laufenden Jahres sowie die Aushändigung einer Mitglieder-Nadel.

Der jeweilige Jahresbeitrag, der im Januar einzuzahlen ist, beträgt 30,00 €.

Ehepartner und Kinder eines Mitglieds zahlen 50% des Jahresbeitrages, also z.Z. 15,00 €.

Hierfür wird allerdings auch eine Menge geboten.